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Ausländergesetz

Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer, oder kurz als Ausländergesetz bezeichnet, steht in engem inhaltlichem Konnex mit dem Asylgesetz, weshalb die entscheidende Abstimmung in der Schweiz als Gesamtpaket verabschiedet wurde. Wie jenes besitzt auch das Ausländergesetz bundesweite Gültigkeit, dem sich alle Kantone unterzuordnen haben. Endgültig in Kraft trat das Gesetz am 1. Januar 2008. Im Kern behandelt es die Regelung der Ein- und Ausreise von Ausländern, sowie den Aufenthalt wie auch die Möglichkeit des Nachzuges der übrigen Familienmitglieder in die Schweiz. Darüber hinaus sind auch Richtlinien für die weitere Integration der eingereisten und sich in der Schweiz niedergelassenen Ausländer getroffen worden. Das neue Ausländergesetz löste dabei das noch aus dem Jahre 1931 stammende ANAG ab. Sowohl das Asyl- wie auch das Ausländergesetz wurde mit einem Referendum von den linken Parteien bekämpft. Doch das Stimmvolk entschied mit deutlicher Mehrheit von 68% für die Annahme des Pakets.