
Die wichtigsten juristischen Ausformungen des Asylrechts werden in der Schweiz mittels des Asylgesetzes geregelt. Dieses trat neu am 1. Oktober 1999 in Kraft und erfuhr schliesslich am 1. Januar 2008 ihre letzte und bis heute gültige Änderung. Die Gültigkeit erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet der Schweiz; kantonale Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Als juristische Grundlage für das Asylgesetz fungierte die allgemeine Bundesverfassung, insbesondere die Artikel 25 und 121, welche die Faktenlage über Schutz und Möglichkeiten von Ausweisungen, Auslieferungen und Ausschaffungen grundsätzlich behandeln. Diese müssen zwingend mit international anerkanntem Völkerrecht übereinstimmen. So ist etwa festgelegt, dass ein Flüchtling nicht in einen Staat zurück geführt werden kann, in welchem ihm Verfolgung oder Tod droht. Weiters ist vorgesehen, dass Ausländer und Ausländerinnen ihr Gastrecht in der Schweiz verlieren, sofern sie straffällig werden sollten. Vor allem dieser Absatz erhielt in letzter Zeit grosse Aufmerksamkeit der politischen Parteien.